Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Unbelehrbar − Transportunternehmer zahlte Mindestlohn nicht

07.01.2021 | Stand 24.07.2023, 22:33 Uhr
−Foto: n/a

Teuer zu stehen kam einem Transportunternehmer aus dem Raum Hof die wiederholte, illegale Beschäftigung seiner Fahrer.

Hof. Gegen den offensichtlich unbelehrbaren Unternehmer gingen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Dienstort Hof gleich mehrere Anzeigen ein. Zum Verhängnis wurde dem Geschäftsmann unter anderem, dass er seine Fahrer nicht nach dem Mindestlohngesetz entlohnte und diese auf Lohnansprüchen in Höhe von circa 64.000 Euro sitzen ließ. Die weiteren Ermittlungen durch die Hofer Zöllner brachten zu Tage, dass in den Jahren 2017 und 2018 durch den Verantwortlichen der Firma entweder falsche oder überhaupt keine Meldungen an die Sozialversicherungsträger erfolgten. Durch dieses Verhalten ersparte sich der Unternehmer in 34 Fällen rund 28.000 Euro an Beiträgen. Wegen der Mindestlohnunterschreitung verhängte das Hauptzollamt Regensburg ein Bußgeld in Höhe von ca. 204.000 Euro, das Amtsgericht Hof erließ wegen der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge einen Strafbefehl über 4.000 Euro.

Großen Eindruck hinterließen die verhängten Strafen bei dem Geschäftsmann allerdings nicht: Als die Zollbeamten kurze Zeit später das Beschäftigungsverhältnis eines Fahrers überprüfen wollte, verweigerte der Unternehmer jegliche Mitwirkung. Aus gutem Grund, wie sich herausstellte: Der Fahrer war wieder nicht ordnungsgemäß angemeldet. Dieses Vergehen kostete den Geschäftsmann erneut 1.500 Euro, darüber hinaus muss er ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro wegen der Nichtmitwirkung bei der Prüfung bezahlen.

Schwandorf