Das hat Konsequenzen
23-Jähriger marschiert mitten in der Nacht an der Polizeistreife vorbei und wird aggressiv

22.12.2020 | Stand 24.07.2023, 21:21 Uhr
−Foto: n/a

Nachdem uniformierte Beamte der Polizei Marktredwitz, am Montag, 21. Dezember, gegen 23.30 Uhr, die Kontrolle eines Pkws in der Löhestraße bereits abgeschlossen hatten, lief ein 23 Jahre junger Mann provozierend an ihnen vorüber. Einen triftigen Grund für das Verlassen seiner Wohnung nach 21 Uhr konnte der Mann nicht nennen.

Marktredwitz. Als er von den eingesetzten Polizisten hinsichtlich der Corona-Maßnahmen belehrt wurde, äußerte dieser, nichts von Corona zu wissen. Zudem sollte sich seiner Meinung nach die Streife „nicht so anstellen“, äußerte er sich weiter herablassend. Bei der anschließenden Personenkontrolle händigte der 23-Jährige einen abgelaufenen Personalausweis aus. Zudem wirkte der junge Mann, als stünde er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol. Ein Atemalkoholtest vor Ort bestätigte den Verdacht der Beamten und ergab einen Wert von 1,2 Promille.

Zur Überprüfung seiner Personalien sollte der 23-Jährige zur Polizeiinspektion Marktredwitz gebracht werden. Damit war der junge Mann augenscheinlich nicht einverstanden. Er musste schließlich zu Boden gebracht und dort gefesselt werden, da er sich weigerte in den Streifenwagen zu steigen. Aber auch auf der Fahrt zur Dienststelle gab der 23 Jahre alte Mann keine Ruhe und versuchte dort mit seinem rechten Fuß in Richtung eines der eingesetzten Beamten zu treten. Begleitet wurde dies noch von ihm mit den Kraftausdrücken „Mongo“ und „Wichser“. Eine bei dem 23-Jährigen angeordnete Blutentnahme im Krankenhaus Marktredwitz musste mit zwei Streifen durchgeführt werden. Nach dieser Maßnahme wurde der 23-jährige Rowdy entlassen, nicht ohne ihn nochmals eindrücklich auf die bestehenden Regelungen in Sachen der Corona-Pandemie zu belehren, woraufhin er jedoch wieder recht gleichgültig reagierte.

Aufgrund seines vorgenannten Verhaltens wird gegen den 23-Jährigen nun wegen eines Vergehens des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Zusätzlich muss er sich noch wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und anderem verantworten.

Schwandorf