Schwandorf. Das mitgeführte Betäubungsmittel und eine Vielzahl von Tabletten dürften wohl Grund des Fluchtversuchs sein.
Den 29-Jährigen erwartet eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Grundstoffüberwachungsgesetz.
Schwandorf. Das mitgeführte Betäubungsmittel und eine Vielzahl von Tabletten dürften wohl Grund des Fluchtversuchs sein.
Den 29-Jährigen erwartet eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Grundstoffüberwachungsgesetz.
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