Marktredwitz. Die Beamten kontrollierten daraufhin die betreffenden Personen, die jeweils aus anderen Hausständen stammen. Sie wurden im Anschluss eindringlich über die bestehenden Regelungen bezüglich der Corona-Pandemie belehrt, der Gaststättenbetrieb untersagt.
Bezüglich der festgestellten Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz müssen sich sowohl die Gäste als auch der Gastwirt verantworten. Entsprechende Anzeigen werden von den aufnehmenden Beamten der Polizei Marktredwitz erstellt.
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