Ohne Versicherung
Unter Drogeneinfluss auf der Autobahn A93 unterwegs

28.10.2020 | Stand 20.07.2023, 23:41 Uhr
−Foto: n/a

Die Verkehrspolizei Weiden stellte zwei Drogenfahrten in Weiden und Altenstadt fest.

Weiden/Altenstadt. Am Montag, 26. Oktober, kontrollierte die Verkehrspolizeiinspektion Weiden in der Oberpfalz einen Autofahrer, der auf der Autobahn A93 unter Drogeneinfluss unterwegs war. Die zivilen Fahnder der Fahndungskontrollgruppe Verkehr, der Verkehrspolizeiinspektion Weiden überprüften am Montag, gegen 16.30 Uhr, auf der A93 an der Anschlussstelle Weiden-Süd, einen 28-jährigen BMW-Fahrer aus Sachsen im Rahmen der Schleierfahndung. Während der Kontrolle stellten sie bei dem Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Zudem konnte noch eine geringe Menge Marihuana im Fahrzeug aufgefunden werden.

Die Weiterfahrt musste unterbunden werden, nicht nur wegen der drogentypischen Ausfallerscheinungen, sondern auch, weil für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr bestand. Den Fahrzeugführer aus Sachsen erwartet nun eine Anzeige wegen der Fahrt unter Drogeneinwirkung und jeweils ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittel- und dem Pflichtversicherungsgesetz.

Am Dienstag, 27. Oktober, kontrollierten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden in der Oberpfalz einen aus Großbritannien stammenden Autofahrer, der auf der A93 bei Altenstadt unter Drogeneinfluss unterwegs war. Die zivilen Fahnder der Fahndungskontrollgruppe Verkehr überprüften gegen 13.10 Uhr im Rahmen der Schleierfahndung, den 37-jährigen Fahrer an der Anschlussstelle Altenstadt, der bei der Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen aufwies. Bei einer im Anschluss stattfindenden Durchsuchung seines Hotelzimmers in Vilseck, konnte noch eine geringe Menge Marihuana sichergestellt werden.

Den Briten erwartet nun eine Anzeige wegen der Fahrt unter Drogeneinwirkung und ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Seine Weiterfahrt konnte er nicht mehr fortsetzen, da mindestens 24 Stunden nach dem Konsum von Marihuana kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr geführt werden darf.

Schwandorf