Kein unbeschriebenes Blatt
31-Jähriger ohne Fahrschein beleidigt, schlägt und tritt Zugbegleiter

16.10.2020 | Stand 24.07.2023, 21:58 Uhr
−Foto: n/a

Ein 31-Jähriger ohne Fahrschein hat am Donnerstag, 15. Oktober, im Zug von Nürnberg nach Amberg einen Zugbegleiter beleidigt, geschlagen und getreten. Nach seiner Flucht drehte er den Spieß um und erstattete Anzeige gegen den Zugbegleiter. Allerdings gab es Zeugen, die den Vorfall beobachtet und gegenüber der Bundespolizei auch bereits bestätigt haben.

Amberg. Am Donnerstagmittag stellte ein Zugbegleiter im Regionalexpress (RE) von Nürnberg über Amberg nach Regensburg einen 31-jährigen Deutschen ohne gültigen Fahrschein fest. Nachdem der Zugbegleiter die Fahrpreisnacherhebung ausgehändigt hatte, beleidigte der in Russland geborene Mann den Bahnmitarbeiter mehrfach. Beim Halt in Amberg ging der 31-Jährige nochmals auf den Schaffner zu und beleidigte ihn erneut. Anschließend zog er die Mund-Nase-Abdeckung nach unten und spuckte dem Zugbegleiter ins Gesicht, trat ihn ans Schienbein und den Oberschenkel und versetzte ihm, bevor er aus dem abfahrenden Zug sprang, mehrere Faustschläge ins Gesicht und auf die Brust.

Der Bahnmitarbeiter wandte sich am Hauptbahnhof in Regensburg an die Bundespolizei und brachte den Vorfall zu Anzeige. Glück für ihn, dass zwei Zeugen den Vorfall beobachtet hatten und mittlerweile auch gegenüber der Bundespolizei bestätigt haben. Der gewalttätige Schläger wandte sich nämlich seinerseits an die Polizei in Amberg und beschuldigte den Bahnmitarbeiter, ihn bespuckt und geschlagen zu haben.

Die Bundespolizei ermittelt jetzt wegen Beleidigung, Körperverletzung und Störung öffentlicher Betriebe. Aufgrund der falschen Anschuldigungen gegen den Zugbegleiter ermittelt die Bundespolizei zudem wegen Vortäuschen einer Straftat. Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, ist der Beschuldigte kein unbeschriebenes Blatt. Bereits vierzehn Mal ist er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Neben mehreren Diebstählen zählen dazu auch ein Raub und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Schwandorf