Sicherheitsleistung erhoben
Berufskraftfahrer kann keine Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten vorweisen

26.06.2020 | Stand 03.08.2023, 18:59 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag, 25. Juni, gegen 14 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung der PI Schwandorf in der Oskar-von-Miller-Straße in Schwandorf einen rumänischen Berufskraftfahrer, der die vorgeschriebenen handschriftlichen Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten nicht vorweisen konnte.

Schwandorf. Zur Sicherung des Bußgeldverfahren gemäß des Fahrpersonalgesetzes wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 145 Euro erhoben.

Schwandorf