Nittenau. In der Gaststätte befanden sich noch Gäste und Verwandte des Wirtes. Da Gaststätten aufgrund der Corona-Pandemie nur bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen, wurde der Gastwirt aufgefordert, sein Lokal umgehend zu schließen, worüber sich dieser jedoch sehr ungehalten zeigte. Die Gäste wurden nach Personalienfeststellung gebeten, das Lokal sofort zu verlassen. Gegen den Gastwirt wird nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
15.06.2020, 16:36 Uhr
Ordnungswidrigkeitenverfahren Gastwirt verstößt gegen Corona-Regeln

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