Landkreis Schwandorf. Am Mittwoch, 10. Juni, wurde in der Zeit von 7.15 bis 12.45 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der B22 im Gemeindebereich von Teunz überwacht. Hierbei wurden 40 Fahrzeugführer beanstandet. 18 Beanstandungen lagen im Verwarnungsbereich und 22 im Anzeigenbereich, wobei 5 Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Der „Spitzenreiter“ war mit 147 km/h unterwegs
Am Donnerstag, 11. Juni, wurde zwischen 0 und 13.15 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der B85 im Bereich von Schwandorf überwacht. Hierbei wurden 46 Fahrzeugführer beanstandet. 22 Beanstandungen lagen im Verwarnungs- und 24 im Anzeigenbereich, wobei in sechs Fällen zusätzlich ein Fahrverbot von jeweils einem Monat ausgesprochen werden muss. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 145 km/h.
Am Donnerstag, 11. Juni, wurde zwischen 9.45 und 14.30 Uhr die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der B 85 im Bereich von Bruck überwacht. Hierbei wurden zehn Fahrzeugführer beanstandet. Sechs Beanstandungen lagen im Verwarnungs- und vier im Anzeigenbereich, wobei in drei Fällen zusätzlich ein Fahrverbot von jeweils einem Monat ausgesprochen werden muss. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 113 km/h.
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