Steinberg am See. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass solche Werbeanrufe unzulässig sind und grundsätzlich vorab die Zustimmung des Angerufenen erfordern. Ferner sollten sie keine persönlichen Daten bzw. Kontonummern preis geben, wenn sie den Gesprächspartner nicht kennen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Betroffene auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
12.06.2020, 09:53 Uhr
Vermehrt Meldungen Die Polizei warnt vor dubiosen Werbeanrufen

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