Neunburg vorm Wald. In diesem Zusammenhang war er verpflichtet, sein digtitales Kontrollgerät im Lkw zu benutzen, das unter anderem auch seine Lenk-und Ruhezeiten aufzeichnet.
Da das Kontrollgerät ausgeschaltet war und nicht betrieben wurde, musste der Pole eine Sicherheitsleistung bezahlen. Anschließend wurde ihm die Weiterfahrt nach Polen gestattet.
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