Riesenglück
Mit Rollstuhl über die Gleise zum Bahnsteig – Zug kommt fünf Meter vor Zusammenstoß zum Stehen

15.05.2020 | Stand 04.08.2023, 15:00 Uhr
−Foto: n/a

Großes Glück hatten am Mittwoch, 13. Mai, eine Frau und ein Mann aus dem Landkreis Schwandorf. Verbotswidrig hatten sie die Gleise am Bahnhof Schwandorf mit einem Rollstuhl überschritten beziehungsweise überfahren, um von Gleis eins zum Gleis vier zu gelangen. Ein in den Bahnhof einfahrender Zug konnte gerade noch rechtzeitig bremsen.

Schwandorf. Am Mittwoch gegen 13 Uhr bemerkte ein Triebfahrzeugführer eines in den Bahnhof Schwandorf einfahrenden Alex-Reisezuges zwei Personen auf den Gleisen. Bei einer Geschwindigkeit von etwa 80 km/h leitete er sofort eine Schnellbremsung ein. Glücklicherweise kam der Zug etwa fünf Meter vor den Personen zu stehen.

Obwohl der Lokführer mehrere so genannte Achtungspfiffe abgab, waren die Personen auf den Gleisen stehengeblieben und trotz des herannahenden Zuges nicht zurückgewichen. Nur der schnellen Reaktion des Zugführers ist es zu verdanken, dass die beiden Personen trotz ihres Leichtsinns unverletzt blieben. Ebenfalls unverletzt blieben auch die im Zug befindlichen etwa 100 Reisenden.

Es kam allerdings zu einer Betriebsstörung. Erst nachdem durch die Lokleitung die Ursache für die Schnellbremsung ermittelt war und die Genehmigung zur Weiterfahrt beziehungsweise Einfahrt in den Bahnhof durch den zuständigen Fahrdienstleiter erteilt worden war, konnte der Zug die Fahrt zum eigentlichen Halt im Bahnhof fortsetzen.

Da der Bahnhof Schwandorf nicht barrierefrei ist und der Bahnsteig zwei und drei nur über Treppen zu erreichen ist, hatten die 53-jährige Frau im Rollstuhl und ihr 56-jähriger Begleiter unter Missachtung mehrerer Verbotsschilder versucht, mit dem Rollstuhl über einen Bohlenweg von Bahnsteig 1 zum Bahnsteig 3 zu gelangen. Nachdem der Zug weitergefahren war, gingen die beiden Personen trotz des Vorfalles weiter über die Gleise, um zum Bahnsteig drei zu gelangen.

Die Bundespolizei warnt Reisende ausdrücklich, durch derartiges Verhalten sich selbst und andere, zum Beispiel durch Stürze im Zug oder herabfallende Gepäckstücke auf Grund einer notwendigen Schnellbremsung, in Gefahr zu bringen. Außerdem sind strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und wegen eines Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung die Folge.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die Deutsche Bahn schon seit längerem eine Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) eingerichtet hat. Die MSZ organisiert für mobilitätseingeschränkte Reisende alles Notwendige im Zusammenhang mit der Bahnreise. Auf den Bahnhöfen und im Internet unter www.bahn.de gibt es hierzu nützliche Hinweise.

Schwandorf