Mit Vorsichtsmaßnahme
Der Justizbetrieb am Landgericht Amberg wird auch in der Corona-Krise aufrechterhalten

05.05.2020 | Stand 24.07.2023, 12:21 Uhr
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Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, Hygieneregeln und Abstandsgebote einzuhalten und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.

Amberg. Das bedeutet derzeit für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft im Landgerichtsgebäude in er Regierungsstraße 8-10 in Amberg einige Vorgaben.

Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Das Gerichtsgebäude ist nur bei dringenden Anliegen oder für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen aufzusuchen. Ladungen muss Folge geleistet werden. Es wird empfohlen, die Ladung bei sich zu führen, um sie vorzeigen zu können.

Ab 6. Mai gilt: Ab Betreten des Gebäudes haben alle Personen für die Dauer des Aufenthalts im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die mitgebracht werden muss. Besucher und Verfahrensbeteiligte müssen auch beim Betreten von Dienstzimmern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dienstzimmer können nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden. Die Mitarbeiter werden dann ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Bei Betreten des Gebäudes wird Besuchern und Beteiligten (zum Beispiel Anwälten, Parteien, Zeugen und Sachverständigen) mit einem kontaktlosen Gerät Fieber gemessen. Wer Fieber hat, darf das Gebäude nicht betreten. Über die Zurückweisung eines Verfahrensbeteiligten entscheidet der Vorsitzende.

Ferner müssen Besucher und Beteiligte eine Selbstauskunft ausfüllen, um eventuell auch aufgrund dieser Angaben erkennbar kranke Personen zurückweisen zu können.

Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich an den aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren.

Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Der Aufzug sollte möglichst immer nur von einer Person benutzt werden und ist vorrangig Personen vorbehalten, die auf diesen zwingend angewiesen sind.

In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Auch die Anordnung, eine Maske abzunehmen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Richter.

Im Sitzungssaal werden von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen, um den Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per Mail oder telefonisch vorzutragen.

Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich in Zweifelsfällen auf der Webseite des Gerichts oder unter der Nummer 09621/ 3700.

Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort wird die Zahl der Zuschauer so beschränkt, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird. Im eigenen Interesse sollten Sie auch hier soweit möglich einen Abstand zu anderen Personen einhalten. Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.

Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch, sodass sich auch kurzfristig Veränderungen ergeben können. Die Öffentlichkeit wird dann auf unserer Homepage darüber informiert.

Schwandorf