Gefrees. Der Fahrer händigte den Beamten seine russische Fahrerlaubnis aus. Wie sich aber herausstellte, lebt der Mann bereits seit 2015 in Deutschland und hätte demnach längste eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen. Die Fahrt war für den Mann beendet. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Der Beifahrer konnte die Weiterfahrt fortsetzen. Gegen den Halter des Pkws leiteten die Beamten ebenfalls ein Verfahren ein, wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.
30.04.2020, 12:14 Uhr
Kontrolle Fahrer hätte längst deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen

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