Urteil
Zoll deckt Sozialbetrug auf – Ehepaar zu Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt

01.04.2020 | Stand 03.08.2023, 14:27 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstsitz Weiden führten dazu, dass ein im Landkreis Amberg-Sulzbach ansässiges Ehepaar vom Amtsgereicht Regensburg zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Landkreis Amberg-Sulzbach. Die Eheleute, die gemeinsam eine Firma im Bereich der Bauwirtschaft betrieben, unterließen es in insgesamt sechs Fällen die in ihrer Firma Beschäftigten rechtzeitig und ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden. Die auf die Löhne entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen wurden von dem Unternehmerpaar nicht fristgerecht abgeführt. Zusätzlich stellten die Zöllner fest, dass den Arbeitnehmern nicht der nach dem geltenden Tarifvertrag zustehende Mindestlohn bezahlt wurde. Tatsächlich wurde ein geringerer oder gar kein Stundenlohn ausbezahlt. Die so den Sozialversicherungen vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf circa 18.000 Euro.

Das Amtsgericht verurteilte die Ehefrau zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro, der Ehemann erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung,

Schwandorf