Ausgangsbeschränkung
Nürnberger Justizbehörden halten Betrieb für Eilsachen aufrecht

23.03.2020 | Stand 21.07.2023, 18:56 Uhr
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Auch während der von der Bayerischen Staatsregierung angeordneten Ausgangsbeschränkungen wird der Betrieb an den Nürnberger Justizbehörden zum Schutz der Inneren Ordnung und des Rechtsfriedens aufrechterhalten. Die Tätigkeit der Justizbehörden bleibt jedenfalls während der Dauer der Ausgangsbeschränkungen auf besonders dringliche oder eilige Angelegenheiten beschränkt.

Nürnberg. 1. Zivilsachen

Fortgeführt werden die Verfahren, die dem Schutz von höchstpersönlichen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit und Freiheit eines Beteiligten) dienen. Die Zivilgerichte werden insbesondere die zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen und die im Betreuungsrecht unverzichtbaren Entscheidungen weiterhin treffen. Gleiches gilt für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Die Justiz stellt ferner sicher, dass eilbedürftige gerichtliche Entscheidungen nach dem Infektionsschutzgesetz und nach den Polizei- und Sicherheitsgesetzen getroffen werden. Darüber hinaus werden sich die Gerichte im Rahmen des Vertretbaren bemühen, Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes, die zur Vermeidung irreversibler wirt-schaftlicher Schäden erforderlich sind, durchzuführen. Gleiches gilt für eilbedürftige Insolvenzverfahren, Register- und Grundbuchangelegenheiten.

2. Strafrecht

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird Prioritäten setzen und sich auf folgende Kernaufgaben konzentrieren: Bearbeitung von Haft- und Unterbringungssachen; Wahrnehmung der Sitzungsvertretung; fristwahrende und verjährungsunterbrechende Maßnahmen; Erreichbarkeit für Eilanordnungen; unaufschiebbare Vollstreckungsentscheidungen (insbesondere zur Vorbereitung von fristgebundenen Fortdauerentscheidungen). Das Oberlandesgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Amtsgericht Nürnberg werden ebenfalls Prioritäten setzen und sich dabei in erster Linie auf Haft- und Unterbringungssachen, Verfahren, bei denen Verjährung droht oder sonstige Fristen einzuhalten sind, sowie langandauernde Verfahren, die sich schon in einem fortgeschrittenen Stadium befinden und sonst von Neuem begonnen werden müssten konzentrieren.

Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen über die Durchführung von Hauptverhandlungen sowohl im Zivil- als auch im Strafbereich die Richterinnen und Richter jeweils in richterlicher Unabhängigkeit treffen. Die Funktion der Zivil- und Strafrechtspflege in Kernbereichen wird mit allen Mitteln und in jedem Fall aufrechterhalten. Bei Unsicherheiten, welche Verfahren ausfallen beziehungsweise stattfinden, wird gebeten, unter der Telefonnummer auf der Ladung oder notfalls unter der Telefonnummer 0911/ 321-01 nachzufragen. Es kann hier zu kurzfristigen Wartezeiten kommen. Auch auf den Webseiten der Gerichte und Behörden findet man Informationen.

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