Weiterfahrt untersagt
Zwei Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz

26.02.2020 | Stand 01.08.2023, 11:07 Uhr
−Foto: n/a

Zwei Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz nahmen die Fahnder der Grenzpolizei Selb am Dienstag, 25. Februar, auf.

Schirnding/Arzberg. In den Nachmittagsstunden überprüften sie einen Pkw mit Coburger Kurzzeitkennzeichen, der auf der Bundesstraße B303 bei Arzberg unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass das Kennzeichen bereits am Vortag abgelaufen und somit ungültig war. Den 41-jährigen Fahrer aus Bayreuth erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstößen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, der Fahrzeugzulassungsverordnung und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz. Zudem musste er seine Weiterreise anderweitig organisieren.

Ein ähnliches Schicksal traf einen 23-jährigen Mann aus der Tschechischen Republik. Er wurde mit seinem Pkw am Dienstagabend auf der B303 bei Schirnding kontrolliert. Eine Nachfrage bei den Tschechischen Behörden ergab, dass für das von ihm geführte Fahrzeug seit Samstag, 1. Februar, kein Versicherungsschutz mehr bestand. Neben der Aufnahme der Strafanzeige musste ihm die Weiterfahrt untersagt werden.

Schwandorf