20-Jähriger zeigte sich uneinsichtig
Dauerhaft leuchtende Blinker am Auto – nicht zulässig!

20.02.2020 | Stand 01.08.2023, 9:57 Uhr
−Foto: n/a

Warum ein 20-jähriger Autofahrer mit seinem getunten BMW nicht im „US-Style“ umherfahren darf, wollte er am Mittwochnachmittag, 19. Februar, bei einer Verkehrskontrolle wissen.

Amberg. In Deutschland gilt nun mal die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) und dauerhaft leuchtende Fahrtrichtungsanzeiger (umgangssprachlich Blinker) sind in Deutschland eben nicht zulässig. Das wollte er partout nicht einsehen und fing sogar an, die Polizeibeamten über die StVZO belehren zu wollen! Gebracht hat es ihm nichts, denn mit dem nicht erlaubten Umbau der Lichtanlage war die Betriebserlaubnis seines Pkw erloschen. 50 Euro Bußgeld und ein Punkt sind die Folge. Nicht der erste Punkt auf Konto des unbelehrbaren Fahranfängers, der sich noch in der Probezeit befindet und nun zur Nachschulung antreten muss.

Schwandorf