Kontrollen der Bundespolizei
Rauschgift, Waffen, illegale Böller ...

30.12.2020 | Stand 31.07.2023, 15:45 Uhr
−Foto: n/a

Das hohe Reiseaufkommen am Wochenende „zwischen den Jahren“ bescherte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus mit ihrem Revier in Bärnau jede Menge „Kundschaft“, die mit Rauschgift, Waffen und illegalen Böllern unterwegs war. Zum Teil gingen die Aufgriffe auf das Konto gemeinsamer Streifen mit Landespolizei und Zoll.

WAIDHAUS/WALDSASSEN Dickster Fisch im Fahndungsnetz war ein Makedonier, der gleich drei Fahndungsnotierungen aufweisen konnte. Die Bundespolizisten holten ihn bei Waidhaus aus einem Fernreisebus, der auf der A 6 von Prag in Richtung Bozen unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft Potsdam suchte den Mann mit zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Forderungen in Höhe von 3.800 Euro aus zwei Betrugsverfahren. 120 Tage Knast brachte ihm aber ein Haftbefehl der gleichen Staatsanwaltschaft ein. Ebenfalls wegen Betrugs war er zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden, hatte die Strafe nie bezahlt und konnte die Summe auch diesmal nicht aufbringen.

Trotz ständiger Warnungen vor der Gefährlichkeit illegaler Pyrotechnik förderten die Fahnder unter anderem aus Reserveradmulden 430 verbotene Böller und eine Abschussbatterie mit knapp fünf Kilogramm Nettoexplosivmasse zu Tage. Den Vogel schoss dabei ein 22-jähriger Deutscher ab, der bei Waldsassen in einem Kinderrucksack eine Kugelbombe mit 15 Zentiemtern Durchmesser und in einem weiteren Kinderrucksack drei riesige Böller der Marke „Retorno 100“ einschmuggeln wollte (Foto).

Menschen aus unterschiedlichen Nationalitäten hatten sich auf den grenznahen Asiamärkten in Cheb (Eger) und Rozvadov (Roßhaupt) auch mit verbotenen Waffen eingedeckt. Darunter befanden sich ein Kampfmesser mit 20 Zentimetern Klingenlänge, ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät, ein Springmesser und ein Teleskopschlagstock.

Ein paar Reisende hatten sich mit kleineren Mengen Rauschgift versorgt. So entdeckten die Ordnungshüter insgesamt acht Gramm Haschisch und zwei Gramm Marihuana.

Die Betroffenen erhielten Anzeigen nach dem Sprengstoff-, dem Waffen- bzw. dem Betäubungsmittelgesetz.

Schwandorf