Geldscheine wurden nicht angemeldet
Zollbeamte fanden am Flughafen Nürnberg bei einem Reisenden 13.000 Euro Bargeld

19.12.2019 | Stand 04.08.2023, 1:39 Uhr
−Foto: n/a

Bereits Anfang November dieses Jahres befragten Zollbeamte einen Reisenden aus der Ukraine am Nürnberger Flughafen zu mitgebrachten Waren. Der Mann benutzte den grünen Kanal und zeigte dadurch an, dass er nichts anzumelden habe.

NÜRNBERG Auf die Frage nach Bargeld holte er aus seinen Hosentaschen bündelweise Geldscheine hervor. Eine Zählung ergab, dass es sich dabei um 13.000 Euro handelte. Von der Pflicht, diese Summe bei der Einreise anzumelden, hatte der 28-Jährige offenbar nichts gewusst. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und inzwischen eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro verhängt. Allein im November haben die Nürnberger Flughafenzöllner in vier weiteren Fällen bei der Ein- und Ausreise nichtangemeldetes Bargeld in Höhe von insgesamt knapp 100.000 Euro festgestellt.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht können Bußgelder bis zur Höhe von 1.000.000 Euro zur Folge haben. Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die oder aus der Europäischen Union beim Zoll anzumelden.

Schwandorf