Sie mussten zu Fuß weiter
Alkoholisiert auf dem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs – zwei Gastarbeiter kannten die Gesetzeslage nicht

16.12.2019 | Stand 04.08.2023, 1:17 Uhr
−Foto: n/a

Zwei E-Scooterfahrer mussten am Sonntagmorgen, 15. Dezember, von einer Streife beanstandet werden. Ein 41- und ein 33-Jähriger waren zur Verkehrskontrolle angehalten worden und die zwei Männer konnten keine Versicherungskennzeichen für ihre E-Scooter vorweisen. Die beiden Gastarbeiter aus Rumänien waren über die herrschende Gesetzeslage nicht informiert, wie sie glaubhaft versicherten.

AMBERG Trotzdem wurde von Amts wegen jeweils ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Dass auch das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht erlaubt ist, war ihnen ebenfalls nicht bewusst, aber in diesem Fall hatten sie Glück! Einmal zeigte der Alkoholtest 0,46 und beim 33-jährigen 0,48 Promille an. Für die E-Scooter gelten analog die Vorschriften für Kraftfahrzeuge und bedeutet, dass ab 0,5 Promille eine Alkoholisierung im Straßenverkehr vorliegt, die als Verkehrsordnungswidrigkeit mit 500 Euro Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und sogar einem Monat Fahrverbot geahndet wird.

Nach Abschluss der Sachbearbeitung durften die beiden Männer mit ihren E-Scootern unter dem Arm ihren Weg zu Fuß fortsetzen.

Schwandorf