Am Samstagnachmittag, 30. November, wurde im Schwandorfer Ortsteil Büchelkühn ein Traktorgespann einer Verkehrskontrolle unterzogen.
SCHWANDORF Wie sich herausstellte, war die Fahrt nicht privilegiert, sprich sie unterlag nicht einem ordentlichen land- oder forstwirtschaftlichen Zweck. Daraus resultierte, dass die vorhandene Fahrerlaubnis im Führerschein des 25-jährigen Traktorfahrers zum Führen des Gespanns nicht ausreichte, da er einer Erlaubnis der Klasse CE bedurft hätte. Einhergehend mit der widerrechtlichen Fahrt wurden weitere Verstöße nach dem Steuer-, Versicherungs- und Zulassungsrecht verwirklicht. Die Weiterfahrt des Gespanns wurde unterbunden. Es erfolgt Anzeigenerstattung.
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