Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz
Zwei Fahrer von Kleintransportern konnte keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vorlegen

29.11.2019 | Stand 02.08.2023, 20:25 Uhr
−Foto: n/a

Beamte der Polizeiinspektion Schwandorf kontrollierten am Donnerstag, 28. November, zwischen 8.30 und 9 Uhr, im Bereich Schwandorf zwei Fahrer von Kleintransportern.

SCHWANDORF Die Männer im Alter von jeweils 40 Jahren waren im gewerblichen Güterverkehr unterwegs. Hier ist vorgeschrieben, Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten zu führen. Dies machten die Berufskraftfahrer nicht. Daher erwartet sie nun eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz verbunden mit einem empfindlichen Bußgeld. Einer der Fahrer, aus dem südlichen Landkreis Neustadt an der Waldnaab stammend, hatte zudem einen einzelnen Gurtstecker im Gurtschloss stecken, um ohne Warnmeldung ohne Sicherheitsgurt fahren zu können. Bei ihm kommt deswegen noch ein zusätzliches Bußgeld oben drauf.

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