MARKTLEUTHEN Bei der Unfallaufnahme wurde bei dem 20-jährigen Mann Alkoholgeruch festgestellt. Ein Alkotest ergab einen Wert weit über der erlaubten 0,5-Promille-Grenze. Der Fahrer gab an, dass der Unfall sich schon Stunden vorher ereignet habe und er danach Alkohol getrunken habe. Deswegen wurde durch die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet. Sollte sich im Gutachten herausstellen, dass er bereits zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand, muss er mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
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Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierUnfall ereignete sich Stunden zuvor Mit Pkw in Graben gefahren und angeblich anschließend Alkohol getrunken – Gutachten angeordnet

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