ARZBERG Diesen konnte der Mann durch Zahlung der geforderten Geldstrafe vor Ort abwenden und somit seinen Weg fortsetzen.
Wenige Stunden später stellte sich im Rahmen einer Kontrolle eines 33-jährigen Ukrainers durch die Fahnder heraus, dass auch gegen diesen Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl, hier der Staatsanwaltschaft Dresden, vorlag. Gleich dem vorigen Fall konnte dieser durch Zahlung des geforderten Geldbetrages abgewendet werden.
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