Gericht fällt Urteil
Schwere Körperverletzung an seiner Ehefrau – Nittenauer zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

08.11.2019 | Stand 02.08.2023, 22:04 Uhr
−Foto: n/a

Am zweiten und letzten Prozesstag im Fall einer schweren Körperverletzung in Roding im Landkreis Cham im Februar dieses Jahres fiel am Donnerstag, 7. November, das Urteil. Ein Nittenauer hat damals seine getrennt lebende Ehefrau bewusst und hinterlistig überfallen, mit einem Messer in die Brust gestochen und sie schwer verletzt. Da er jedoch von seinem ursprünglichen Plan, sie zu töten, zurückgetreten war, wird er zu einer Freiheitsstrafe von „nur“ fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

REGENSBURG „Er hätte es tun können, hat es aber nicht“, dieser Satz war für das Urteil entscheidend und beschreibt den strafbefreienden Rücktritt von einem unbeendeten Tötungsversuch des Nittenauers an seiner getrennt lebenden Ehefrau im Februar dieses Jahres. Die Geschädigte, die während des Urteils ihrem Mann gegenübersitzen musste, trug viele Wochen körperliche Folgen und leidet unter psychischen Beeinträchtigungen, die für sie – zumindest momentan – lebensbestimmend sind. Sie hatte unglaubliches Glück, dass ihr Mann damals unwissend mit dem Messer auf eine Rippe getroffen hatte. Wäre diese nicht gewesen, wäre sie wahrscheinlich gestorben.

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer sehr anschaulich und auch für Laien verständlich, warum es sich „nur“ um eine Körperverletzung handelt: Der Nittenauer stach zum ersten Mal auf dem Parkplatz zu und ein zweites Mal, als sich die Ehefrau auf dem Beifahrersitz ihres Autos befand, dies wertet die Justiz als ein „mehraktiges Geschehen“, bei dem der letzte Akt entscheidend für die Straftat ist. Da sich die Ehefrau im Auto zwar wehrte, aber immer schwächer wurde und der Nittenauer seinen Tötungsplan leicht noch hätte umsetzen können, jedoch davon abließ, handelt es sich um einen strafbefreienden Rücktritt von einem unbeendeten Tötungsversuch. Da jedoch drei Tatvarianten – das hinterlistige Auflauern, die Tatwaffe und die lebensgefährliche Behandlung – vorliegen, bestand die Staatsanwältin darauf, das vereinbarte Strafmaß von vier Jahren und sechs Monaten bis fünf Jahre und sechs Monate voll auszuschöpfen. Dabei wog sie alle strafmildernden und strafschärfenden Faktoren sowie alle körperlichen und psychischen Folgen für die Geschädigte sehr sorgfältig gegeneinander ab. Letztendlich waren für sie die drei beschriebenen Tatvarianten, die „erhebliche kriminelle Energie“ und der „gravierende Eingriff in die Psyche“ der Ehefrau entscheidend.

Der Verteidiger des Angeklagten plädierte für keine höhere Strafe als fünf Jahre mit der Begründung, dass sein Mandant keine Vorstrafen hat, voll geständig war und er auf Wunsch seines Mandanten in dessen Namen eine Entschuldigung an die geschädigte Ehefrau aussprach.

Das Gericht verkündete um 14 Uhr das Urteil. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Prozesses. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schwandorf