Kooperationsvereinbarung
Der Bezirk Oberpfalz und die Jugendämter in der Oberpfalz bauen Zusammenarbeit weiter aus

20.10.2019 | Stand 31.07.2023, 4:00 Uhr
−Foto: n/a

Bereits seit 2012 gibt es zur Klärung der Zuständigkeit eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirk Oberpfalz und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten in der Oberpfalz.

OBERPFALZ Die Partner haben jetzt die durch das Bundesteilhabegesetz notwendig gewordene Überarbeitung der Vereinbarung genutzt, um die Zuständigkeit bei Kindern mit schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu klären. Eltern dieser Kinder stehen oft vor große Herausforderungen, die im Einzelfall nur mit zusätzlicher Unterstützung, zum Beispiel einer Erziehungsbeistandschaft oder einer sozial¬pädagogischen Familienhilfe gemeistert werden können. Mit solchen Hilfen können in vielen Fällen Fehlentwicklungen und mögliche Heimaufenthalte vermieden oder hinausgezögert werden. In diesen schwerwiegenden Fällen war die Aufteilung der Kosten zwischen Bezirk und Jugendhilfe nicht immer eindeutig geregelt. Da die Unterstützung aber oft wegen der schweren Behinderung des Kindes notwendig ist und zudem die Abgrenzung schwierig ist, wie viel der Hilfeleistung direkt dem Kind im Sinne einer Eingliederungshilfe zugutekommt und welcher Anteil der Hilfe Erziehungshilfe ist, haben sich die Vertragspartner auf eine hälftige Kostenaufteilung geeinigt.

„Mit dieser Vereinbarung schaffen wir Klarheit in den Zuständigkeiten, beschleunigen das Handeln der Verwaltung und schaffen so für die Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher möglichst rasch Sicherheit, welche Unterstützungsleistungen finanziert werden“, stellte Dr. Benedikt Schreiner, Leiter der Sozialverwaltung des Bezirks Oberpfalz fest. Die gemeinsame Vereinbarung trat bereits zum 1. Oktober 2019 in Kraft und ermöglicht Lösungen, um die auf Bundesebene bisher noch gerungen wird.

Schwandorf