Die Polizei Oberfranken warnt
Die dunkle Jahreszeit birgt Gefahren im Straßenverkehr

10.10.2019 | Stand 31.07.2023, 10:56 Uhr
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Die jetzt beginnende, dunkle Jahreszeit birgt erhöhte Gefahren im Straßenverkehr. Insbesondere zum Schutz von Fußgängern und Zweiradfahrern ist ab sofort erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Verminderte Erkennbarkeit dieser Verkehrsteilnehmer, aber auch eine veränderte Fahrbahnbeschaffenheit durch Laub, Regen, Reifglätte oder Schnee stellen ernst zu nehmende Unfallrisiken dar.

OBERFRANKEN Immer wieder kommt es zu gefährlichen Verkehrssituationen und Unfällen aufgrund der schlechten Erkennbarkeit von Fußgängern oder Fahrradfahrern, insbesondere bei einsetzender Dämmerung, schlechter Sicht durch Nebel und Regen oder in der Dunkelheit.

In den Monaten Oktober und November 2018 ereigneten sich oberfrankenweit bei Dämmerung und Dunkelheit insgesamt 19 Verkehrsunfälle mit Fußgängern, sechs Menschen wurden dabei schwer verletzt. Eine Person erlitt dabei tödliche Verletzungen. Im gleichen Zeitraum kam es in der Dämmerung und bei Dunkelheit zu 27 Verkehrsunfällen mit Fahrradfahrern. Dabei wurden 23 Personen verletzt, vier von ihnen schwer.

Die Oberfränkische Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: Befassen Sie sich mit den Auswirkungen der eingeschränkten Licht-, Wetter-, und Straßenverhältnisse. Passen Sie Ihr Verhalten an und seinen Sie aufmerksam!

Folgende Verhaltenstipps empfiehlt die Polizei:

Schlechte Erkennbarkeit von Fußgängern und Fahrradfahren führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen, insbesondere bei Dunkelheit oder verminderter Sicht aufgrund Nebels oder Regen. So sind Fußgänger und Radfahrer bei Dämmerung nur noch schlecht zu erkennen. Bei Dunkelheit sind sie ab einer Entfernung von etwa 25 Metern kaum noch wahrzunehmen. Durch helle und farblich auffällige Kleidung können Sie selbst einen Beitrag zu Ihrer Sicherheit leisten. Reflektierende Materialien oder Accessoires, beispielsweise an Jacken oder Taschen, erhöhen die Sichtbarkeit auch schon aus größerer Entfernung deutlich.

Gegen schlechte Sichtverhältnisse empfiehlt die Polizei, das Abblendlicht anzuschalten und die Scheiben freizumachen. Autofahrer sollten in der jetzt dunklen Jahreszeit frühzeitig das Abblendlicht einschalten. Das Tagfahrlicht reicht oftmals nicht mehr aus, zudem ist bei dieser Lichteinstellung das Fahrzeug hinten unbeleuchtet. Bei Sichtweiten unter 50 Metern sollten Sie die Nebelschlussleuchte in Betrieb nehmen. Vergessen Sie aber das Ausschalten bei Sichtweiten darüber nicht, um niemanden durch die starke Blendwirkung dieser Leuchten zu gefährden. Überprüfen Sie generell gerade jetzt alle Beleuchtungseinrichtungen an Ihrem Fahrzeug und nutzen Sie die zahlreichen Angebote der Werkstätten im Rahmen der Beleuchtungswochen. Saubere und eisfreie Scheiben sorgen für einen klaren Durchblick. Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Auffüllen der Scheibenwaschanlage mit dem nötigen Frostschutz. Entfernen Sie vor dem Losfahren gegebenenfalls Eis, Reif oder feuchtes Laub von allen Scheiben und geben Sie sich auf keinen Fall nur mit kleinen „Gucklöchern“ zufrieden. Die somit erheblich eingeschränkte Sicht kann fatale Unfallfolgen nach sich ziehen. Eiskratzer und ein Handbesen sollten jederzeit griffbereit im Fahrzeug sein. Bei beschlagenen Scheiben kann eine gut funktionierende Klimaanlage, die der Innenluft die Feuchtigkeit entzieht, schnell Abhilfe schaffen.

Denken Sie gerade in der Übergangsphase daran, dass sich die Fahrbahnverhältnisse rasch ändern können. Auf mit Laub bedeckten Fahrbahnen, bei Nässe, Frost und Schnee steigt der Bremsweg teilweise erheblich und die Bodenhaftung in Bereich von Kurven nimmt deutlich ab. Um hier gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Geschwindigkeit bei schlechten Straßenverhältnissen unbedingt anpassen. Auch der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte entsprechend angepasst werden. Planen Sie für Ihre Fahrten grundsätzlich etwas mehr Zeit ein, so dass Sie gar nicht erst in Zeitdruck geraten.

Überprüfen Sie regelmäßig die Reifen Ihres Fahrzeugs und achten Sie dabei auf ausreichende Reifenprofiltiefe. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern sollten Sie hier aber nicht ausreizen. Bereits ab einer Profiltiefe von weniger als vier Millimetern beginnt die Haftung des Materials auf nasser Fahrbahn deutlich abzunehmen. Wer keinen Profiltiefenmesser zur Hand hat, kann mit dem Silberrand einer Zwei-Euro-Münze (entspricht drei Millimetern) Klarheit über die Profiltiefe bekommen. Planen Sie zudem rechtzeitig den Wechsel auf Ihre Winterreifen, warten Sie nicht bis zum ersten Schneefall oder Glatteis. So vermeiden Sie auch längere Wartezeiten bei den Werkstätten und Reifenhändlern.

Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer kann mit bedachtem Verhalten, einer umsichtigen Fahrweise sowie einem gut ausgerüsteten Fahrzeug einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Verkehrsunfällen leisten und damit wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen. Ihre Oberfränkische Polizei wünscht Ihnen stets eine gute und sichere Fahrt!

Schwandorf