Neues Einsatzmittel
Die oberfränkischen Polizisten sind jetzt mit Body-Cams auf Streife

08.10.2019 | Stand 31.07.2023, 7:47 Uhr
−Foto: n/a

Für mehr Schutz ihrer Beamtinnen und Beamten wurde die oberfränkische Polizei seit Anfang Oktober mit Body-Cams ausgestattet. Polizeipräsident Alfons Schieder begrüßt die Einführung des neuen Einsatzmittels, insbesondere im Hinblick auf die erneut gestiegenen Übergriffe auf Polizisten im vergangenen Jahr.

OBERFRANKEN Nach einem erfolgreichen Pilotversuch mit verschiedenen Body-Cam-Modellen bei sieben Dienststellen in Augsburg, München und Rosenheim, gab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann im Frühjahr 2019 den flächendeckenden Einsatz von rund 1.400 Body-Cams bei der Bayerischen Polizei frei.

Deeskalierender Kameraeinsatz

Mit der Einführung in Oberfranken erhofft sich Polizeipräsident Alfons Schieder aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnungen eine bei den Tätern höhere Hemmschwelle Polizeibeamte anzugreifen. „Die zunehmenden Fallzahlen bei Gewalt gegen Polizeibeamte um 8,3 Prozent auf 679 Fälle im vergangenen Jahr in Oberfranken sind alarmierend. Von den betroffenen 1.549 Polizisten erlitten über 200 Kolleginnen und Kollegen bei den gewalttätigen Angriffen teils erhebliche körperliche Verletzungen“, konstatiert Schieder. Er ergänzt: „Die bisherigen Erfahrungen aus dem Pilotversuch und dem Einsatz bei anderen, bereits mit Body-Cams ausgestatteten Polizeiverbänden zeigen eine spürbar deeskalierende Wirkung, die somit zum objektiven Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten beiträgt. Zusätzlich wirkt der Kameraeinsatz bei der beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten mit.“

Klare Regelungen für den Einsatz

Die oberfränkischen Dienststellen sind seit Anfang Oktober mit insgesamt 118 Body-Cams ausgerüstet, wobei das Tragen der Body-Cam für die Polizisten freiwillig ist. Die rechtlichen Vorgaben für den Kameraeinsatz sind im bayerischen Polizeiaufgabengesetz eindeutig geregelt. Demnach darf die Polizei Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder eines Dritten erforderlich ist. Eine Nutzung bei Versammlungen erfolgt ausdrücklich nicht. Während der Streifentätigkeit entscheidet jeder Beamte selbst, ob der Einsatz der Body-Cam im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen auch aufgrund der tatsächlichen Umstände zulässig und erforderlich ist.

Deutlich erkennbare Aufzeichnung

Die Body-Cam wird durch uniformierte Polizisten offen und deutlich erkennbar am Oberkörper getragen. Auffällig ist die gelbe Signalfarbe des Kameragehäuses, verbunden mit der deutlich erkennbaren Aufschrift „VIDEO/AUDIO“. Bevor die Kamera eingeschaltet wird, soll das Gegenüber darauf aufmerksam gemacht werden. Nach einem akustischen Signal zeigt ein rotes Blinklicht, dass sich die Kamera im Aufzeichnungsmodus befindet. Die Aufnahmen werden anschließend lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle gespeichert und können nicht selbständig gelöscht werden. Wird die Aufnahme nicht als Beweismittel gebraucht, erfolgt eine automatische Löschung nach 21 Tagen.

Schwandorf