Bußgeld und Fahrverbote
Drogen- oder Alkoholeinfluss – Hofer Polizei erwischt gleich mehrere Verkehrsteilnehmer

14.09.2019 | Stand 31.07.2023, 8:42 Uhr
−Foto: n/a

Mit mindestens einem Monat Fahrverbot und einer erheblichen Geldbuße müssen seit Donnerstag, 12. September, vier Kraftfahrzeugführer rechnen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln beziehungsweise Alkohol am Straßenverkehr teilnahmen. Polizisten aus Hof leiteten entsprechende Verfahren ein.

LANDKREIS HOF Gegen 19.15 Uhr kontrollierten die Ordnungshüter in der Yorckstraße einen 32-jährigen Mann aus Hof, der mit einem Kleinkraftrad fuhr. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit stellten die Polizisten fest, dass er mit etwas über 0,3 Promille unter Alkoholeinfluss stand. Zudem erbrachte der Schnelltest ein positives Ergebnis hinsichtlich der Einnahme von Methamphetaminen. Dem nicht genug, konnte der 32-Jährige nicht die notwendige Fahrerlaubnis vorweisen, da er keine besaß.

Etwas später, gegen 21.10 Uhr, hielt eine Streife einen Autofahrer im Gemeindegebiet Feilitzsch an. Aufgrund des festgestellten Alkoholgeruchs baten die Polizisten den Rentner zum Alkoholtest. Das gerichtsverwertbare Gerät zeigte schließlich einen umgerechneten Wert von 0,5 Promille an.

Fast gleichzeitig, gegen 21.15 Uhr, überprüften Polizeibeamte im Bereich der Ernst-Reuter-Straße einen 35-jährigen Mercedesfahrer aus Halle/Saale. Auch er zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Der Anfangsverdacht bestätigte sich schließlich nach einem Drogentest, der hinsichtlich der Einnahme von Cannabisprodukten positiv verlief.

Letztlich fiel ein 30-Jähriger aus Hof auf, der am frühen Freitagmorgen, gegen 1.20 Uhr, mit einem Ford in der Weißenburgstraße fuhr. Wie sich kurz darauf herausstelle, stand auch er unter dem Einfluss von Methamphetaminen.

Gegen alle vier Fahrzeugführer wurden entsprechende Verfahren eingeleitet. Drei davon mussten sich jeweils einer Blutentnahme unterziehen, zudem durften sie alle ihre Fahrt nicht fortsetzen. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Erstverstoß solcher Delikte ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Schwandorf