Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Fuhrunternehmerpaar aus dem Landkreis Hof nahm es mit der Sozialversicherung nicht so genau

01.08.2019 | Stand 04.08.2023, 10:49 Uhr
−Foto: n/a

Ein aus dem Landkreis Hof stammendes Fuhrunternehmerpaar setzte über einen Zeitraum von mehreren Jahren Lkw-Fahrer ein, die nicht als reguläre Arbeitnehmer geführt waren.

LANDKREIS HOF Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstort Hof ergaben, dass die Fahrer die Lkw der Spedition als Selbstständige nutzten, obwohl sie in die Organisations- und Weisungsstruktur des Unternehmens eingegliedert waren. Als so genannte Scheinselbstständige boten sie lediglich ihre Arbeitsleistung gegen Rechnungsstellung an. Eine Anmeldung der Fahrer zu den Sozialversicherungen seitens des Speditionsunternehmens erfolgte nicht. Der durch dieses Verhalten entstandene Schaden für die Versicherungsträger beläuft sich auf circa 60.000 Euro.

Das Amtsgericht Hof verurteilte den verantwortlichen Geschäftsführer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro, die Geschäftspartnerin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro. In der Urteilsbegründung berücksichtigte das Gericht, dass die Beschuldigten an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkten und den Sozialversicherungsschaden umgehend beglichen.

Immer wieder bringen sich Unternehmen der Speditionsbranche durch den Einsatz scheinselbstständiger Fahrer in rechtliche Schieflage. Das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

In Zweifelsfällen rät das Hauptzollamt Regensburg, bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusfeststellung einzuholen.

Schwandorf