Glück gehabt
Senior fällt nicht auf dubioses Gewinnversprechen herein

10.07.2019 | Stand 29.07.2023, 7:52 Uhr
−Foto: n/a

Einem Senior wurde von einem Unbekannten am Telefon ein stattlicher Gewinn versprochen. Er müsste dafür nur „Transportkosten“ überweisen. Der Betrugsversuch scheiterte.

AMBERG Ende Juni wurde einem Senior von einem Unbekannten telefonisch ein Gewinn über 49.000 Euro mitgeteilt. Für angebliche Auslagen und Transportkosten müsste der über 80-jährige Geschädigte einen hohen dreistelligen Betrag bezahlen. Dafür wurde ein Abholtermin zum Wochenanfang dieser Woche vereinbart. Der Mann wandte sich jedoch an die Polizei. Zu einer Abholung kam es nicht und es ist ihm auch kein Schaden entstanden. Die Ermittlungen führt nun die Kriminalpolizeiinspektion Amberg.

Die Polizei warnt dringend vor derartigen Betrugsmaschen!

Was Betroffene tun können

Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen zum Beispiel mit der Vorwahl 0900..., 0180..., 0137...). Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon. Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches. Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück. Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater. Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Weitere Infos und Tipps gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de.

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