Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Überstunden schwarz ausbezahlt – Unternehmer zu Geldstrafen verurteilt

21.06.2019 | Stand 29.07.2023, 11:32 Uhr
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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg am Dienstsitz Hof führten dazu, dass ein im Landkreis Tirschenreuth ansässiger Unternehmer vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro verurteilt wurde.

LANDKREIS TIRSCHENREUTH Der Geschäftsmann zahlte seinen Beschäftigten zunächst Vorschüsse auf die Löhne aus, um diese anschließend mit angefallenen Überstunden zu verrechnen. Bei der Lohnabrechnung ließ er diese Zahlungen aber unter den Tisch fallen, die erforderlichen Sozialversicherungsbeiträge wurden nicht abführt. So ersparte sich der Firmeninhaber mehr als 10.000 Euro. Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der Beschuldigte noch für den entstandenen Schaden sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

In einem weiteren Fall, der durch Nachforschungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Dienstsitz Hof ans Tageslicht kam, wurde ein Firmeninhaber aus der Baubranche durch das Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Der Geschäftsmann unterließ es, seinen Beschäftigten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern ordnungsgemäß anzumelden und die Beiträge fristgerecht zu entrichten. Neben der Geldstrafe muss der Beschuldigte für den entstandenen Schaden in Höhe von circa 4.200 Euro sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

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