Verurteilt
Lokalbetreiber nahmen es mit der Sozialversicherung nicht so genau

14.06.2019 | Stand 29.07.2023, 9:39 Uhr
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In zwei Fällen führten die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstsitz Weiden dazu, dass Lokalbetreiber durch das Amtsgericht Regensburg zu Freiheits- bzw. Geldstrafen verurteilt wurden.

REGENSBURG Im ersten Fall unterließ es ein Franchise-Nehmer aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab, der fünf Lokale führte, eine Vielzahl seiner Beschäftigten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden und die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht abzuführen. In der Folge wurden den Sozialversicherungen Beiträge in Höhe von 20.000 Euro vorenthalten. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Für den entstandenen Schaden und die Verfahrenskosten muss der Verurteilte aufkommen.

Im zweiten Fall überführten die Zöllner einen Inhaber eines Lokals aus dem Raum Amberg. Auch hier unterließ es der Unternehmer, seine Angestellten bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen monatlich ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die auf diese Löhne entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen wurden durch den Geschäftsmann nicht fristgerecht entrichtet. Der Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf circa 13.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro, für die vorenthaltenen Beiträge sowie für die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte ebenfalls aufkommen.

Schwandorf