SCHWANDORF In der Genehmigung des Schwertransportes war eindeutig vermerkt, dass dieser einer polizeilichen Begleitung bedarf. Dem 35-jährigen Fahrer wurde daraufhin eröffnet, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstelle und der restliche Schwertransport von der Polizei begleitet werden müsse. Da der Fahrer zudem keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben.
14.06.2019, 12:32 Uhr
Ordnungswidrigkeit Fahrer eines Schwertransports war ohne die vorgeschriebene polizeiliche Begleitung unterwegs

Waldkraiburg, Mühldorf, Haag, Ampfing, Neumarkt-Sankt Veit, Kraiburg, Gars, Schwindegg, Mettenheim, Polling
Was passierte am
Partnerverlage
0 Kommentare