Zusammenarbeit hat sich bewährt
Bundespolizei und Zoll kontrollieren auf der A93 – zahlreiche Verstöße festgestellt

03.06.2019 | Stand 28.07.2023, 14:13 Uhr
−Foto: n/a

Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Zolls Wernberg haben am Samstagnachmittag, 1. Juni, auf der Autobahn A93 am Parkplatz Schlossberg nahe Pfreimd in einem Zeitraum von etwa vier Stunden zahlreiche Gesetzesverstöße und Fahndungsnotierungen festgestellt und bearbeitet. Sachverhalte, für welche die Landespolizei zuständig ist, haben die kontrollierenden Beamten zur weiteren Sachbearbeitung an die zuständigen Landespolizeidienststellen übergeben.

PFREIMD Im Zuge der Kontrollmaßnahmen konnten unter anderem auch zwei Haftbefehle vollstreckt werden. Einen 36-jährigen Tschechen, den die Staatsanwaltschaft Bayreuth wegen falscher Verdächtigung gesucht hatte, lieferte die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt Amberg ein. Den 36-Jährigen erwartet jetzt eine Haft von 257 Tagen. Da der Tscheche Auffälligkeiten von Drogenkonsum an den Tag legte und ein Schnelltest den Verdacht bestätigte, wurde die Polizeiinspektion Schwandorf hinzugezogen. Sie führt jetzt die weiteren Ermittlungen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Einen mit Haftbefehl gesuchten 50-jährigen Bosnier übergaben die Bundespolizisten an die Autobahnpolizei Schwandorf. In zwei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Zudem suchte die Ausländerbehörde Bamberg zum Zwecke der Abschiebung nach dem Mann. Eine Geldstrafe in Höhe von 928,50 Euro oder ersatzweise 56 Tage Haft drohen jetzt dem Verhafteten.

Einen Verstoß gegen die Abgabeordnung stellten Bundespolizisten bei einem 42-Jährigen fest. Der in Deutschland wohnhafte und arbeitende Slowake hatte keine Kfz-Steuer entrichtet. Die steuerrechtlichen Ermittlungen übernahm die KEV des Zolls Wernberg bzw. das Hauptzollamt Regensburg.

Ein 42-jähriger Slowake verstieß gegen das Waffengesetz. Beamte der Bundespolizei fanden bei der Kontrolle in einer mitgeführten Handtasche einen Schlagring. Da jeglicher Umgang mit einem Schlagring in Deutschland verboten und strafbar ist, erwartet den 42-Jährigen jetzt eine Strafanzeige.

Daneben stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Unter anderem zeigte eine 28-jährige Vietnamesin bei der Kontrolle zunächst nur eine AOK-Karte vor. Diese war aber offensichtlich nicht auf sie ausgestellt. Bei der Durchsuchung des Gepäcks fanden die Beamten ihren vietnamesischen Reisepass. Einen erforderlichen Aufenthaltstitel konnte sie allerdings nicht vorweisen. Schließlich gab sie zu, bereits seit Juli 2018 unerlaubt in Berlin aufhältig zu sein. Ein mitreisender 23-jähriger Vietnamese stand im Verdacht der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Zudem fanden die Beamten Anhaftungen von Rauschmittel in dessen Gepäck. Da kein Grenzübertritt im zeitlichen Zusammenhang mit der Kontrolle vorlag, übernahm die Landespolizei die weiteren Ermittlungen. Ein Senegalese verstieß gegen räumliche Auflagen nach dem Asylverfahrensgesetz. Ihn erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Insgesamt waren bei den Kontrollmaßnahmen sechs Streifen (zwölf Beamte) der Bundespolizei sowie eine Streife (drei Beamte) der Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls Wernberg eingesetzt. Bereits im Vorfeld hatte die Autobahnmeisterei die notwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen vorbereitet. Die Zusammenarbeit mit der Autobahnmeisterei Schwandorf, der Autobahndirektion Nordbayern, dem Zoll Wernberg sowie den eingebundenen Dienststellen der bayerischen Landespolizei funktionierte nach Meinung aller Beteiligten einhellig sehr gut.

Schwandorf