Verbote Waffen
Selber Schleierfahnder stellen verbotenes Gürtelschnallenmesser sicher

23.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:30 Uhr
−Foto: n/a

Bei drei Kontrollen am Mittwochnachmittag gelang es den Schleierfahndern der Grenzpolizei Selb wieder einmal, verbotene Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen.

SELB/LANDKREIS WUNSIEDEL Zwei Fahrzeugführer, die auf der Autobahn A93 bei Höchstädt im Fichtelgebirge unterwegs waren, mussten ihre mitgeführten Einhandmesser abgeben. Sowohl der 41-jährige Litauer als auch ein 32-jähriger tschechischer Staatsangehöriger konnten kein berechtigtes Interesse für das Mitführen der Messer begründen. Zudem erfolgte der Transport in keinem gesetzlich vorgeschriebenen Behältnis.

Während das Mitführen dieser Einhandmesser als Ordnungswidrigkeit gewertet wird, stellen der Besitz und das Mitführen eines Wurfsterns sowie eines Gürtelschnallenmessers eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Diese verbotenen Gegenstände stellten die Fahnder sicher, als sie einen 35-jährigen Kfz-Führer, auf der Staatsstraße 2179 bei Selb kontrollierten. Zuerst konnten die Beamten das Messer auffinden, das der tschechische Staatsangehörige als Gürtelschnalle getarnt an seiner Hose trug. Das Messer hatte eine Klingenlänge von 8,7 Zentimetern. Hierbei handelt es sich um eine Stoßwaffe, die ihrer Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen bzw. mit einem Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet ist. Bei der weiteren Durchsuchung konnte zudem in der Reserveradmulde des mitgeführten Pkw ein Wurfstern sichergestellt werden. Nach Anzeigenaufnahme durfte der Mann seine Reise fortsetzen.

Schwandorf