Verstoß gegen Waffengesetz
17-Jähriger mit 9,5 Zentimeter langem Springmesser erwischt

22.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:23 Uhr
−Foto: n/a

Einem Jugendlichen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt war es wohl nicht bewusst, dass es strafbar sein kann, wenn man ein sogenanntes Springmesser im Besitz hat.

MARKTREDWITZ Der 17-Jährige wurde am Dienstagmittag, 21. Mai, am Bahnhof in Marktredwitz durch die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb einer Kontrolle unterzogen. Dabei konnten die Beamten bei ihm ein Messer mit nach vorne ausfahrbarer Klinge und einer Klingenlänge von 9,5 Zentimeter auffinden. Ein Gegenstand mit solchen Eigenschaften ist nach dem Waffengesetz verboten. Das Messer wurde sichergestellt und der Schüler angezeigt. Danach durfte er mit seinem Kumpel die Reise fortsetzen.

Schwandorf