Achtung
Manche Mitbringesel stören die Artenvielfalt in den Urlaubsländern!

21.05.2019 | Stand 28.07.2023, 14:44 Uhr
−Foto: n/a

Weltweit sterben Tiere und Pflanzen in einem nie gekannten Maße aus. Einer der dafür verantwortlichen Faktoren ist die unbedachte Mitnahme von Pflanzen oder Tieren und Waren daraus. Durch solche Mitbringsel wird die Artenvielfalt in den Urlaubsländern erheblich gestört.

NÜRNBERG Zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt am 22. Mai ruft das Hauptzollamt Nürnberg daher dazu auf, unbedingt auf solche Mitbringsel zu verzichten. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt und es somit keinen Markt mehr für diese Waren gibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.

Reisende, die dennoch Erzeugnisse aus geschützten Arten mitbringen, laufen Gefahr, dass diese bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird. Hierbei wird im Übrigen nicht unterschieden, ob es sich um Fundstücke wie zum Beispiel Strandgut oder gekaufte Produkte handelt. Unerheblich ist auch, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden.

Am Sonntag, 2. Juni, findet von 11 bis 17 Uhr das große Flughafenfest am Albrecht-Dürer-Airport statt. Auch das Hauptzollamt Nürnberg beteiligt sich mit einem Informationsstand. Besucherinnen und Besucher können sich dort beraten lassen, was bei Auslandsreisen zu beachten ist. Anhand von Schaustücken aus der Asservatenkammer wird aufgezeigt, was besser im Urlaubsland bleiben sollte.

Weitere Informationen zum Artenschutz gibt es im Internet unter www.artenschutz-online.de und unter www.zoll.de.

Schwandorf