NABBURG Grundsätzlich sind Hanfsamen erlaubt. Werden diese jedoch zum Anpflanzen bzw. Züchten von Hanfpflanzen eingesetzt, stellt dies einen Verstoß nach dem Betäubungsmittelgesetz dar. Der junge Mann gestand den Ordnungshütern, dass er die Samen zu diesem Zweck besitzt. Er wurde daher angezeigt und muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Hanfsamen wurden sichergestellt.
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