Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Mindestlohn nicht gezahlt – jetzt kam der Bußgeldbescheid über 87.000 Euro!

15.05.2019 | Stand 28.07.2023, 10:09 Uhr
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Bereits im Juni 2018 verurteilte das Amtsgericht Hof eine Unternehmerin aus dem Landkreis Hof zu 90 Tagessätzen, da sie wegen der Nichtzahlung des allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohns im Baugewerbe mehr als 16.000 Euro zu wenig an Sozialversicherungsbeiträgen abführte.

LANDKREIS HOF Im weiteren Verlauf erließ nun das Hauptzollamts Regensburg wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz gegen die Unternehmerin einen Bußgeldbescheid in Höhe von circa 87.000 Euro. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg-Dienstsitz Hof ergaben, dass die Geschäftsfrau ihren Arbeitnehmern über einen Zeitraum von drei Jahren die ihnen zustehenden Mindestlöhne in Höhe von 31.500,-- Euro nicht zahlte.

Die Nichtzahlung des gesetzlichen oder eines für allgemein verbindlich erklärten Mindestlohns hat in der Regel, neben der Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach dem Mindestlohn- bzw. dem Arbeitnehmerentsendegesetz, auch die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachtes des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Folge. Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro sowie Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Schwandorf