Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der Mindestlohn gilt auch für Familienangehörige!

24.04.2019 | Stand 03.08.2023, 8:35 Uhr
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Die Erfahrung, dass der Mindestlohn auch für im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder zu zahlen ist, musste der Betreiber eines Getränkemarktes aus dem Landkreis Tirschenreuth machen.

LANDKREIS TIRSCHENREUTH Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstsitz Hof stellten im Rahmen einer Geschäftsprüfung fest, dass die Ehefrau des Marktbetreibers in der Firma angestellt war, ohne den ihr zustehenden Mindestlohn zu erhalten. Der ihr vorenthaltene Mindestlohn belief sich auf circa 44.000 Euro. Für die Sozialversicherungen ergab sich daraus ein Schaden in Höhe von circa 17.200 Euro. Außerdem beschäftigte der Firmeninhaber eine Arbeitnehmerin, die Leistungen der Agentur für Arbeit bezog, ihr Beschäftigungsverhältnis aber nicht anzeigte.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5.100 Euro. Neben den Verfahrenskosten muss der Beschuldigte auch noch für den entstanden Schaden aufkommen.

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