Weltverbrauchertag
Das Hauptzollamt Nürnberg hat die Produktpiraterie im Visier

14.03.2019 | Stand 03.08.2023, 15:27 Uhr
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Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Eines der grundlegenden Verbraucherrechte ist das auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland durch die Zollverwaltung trägt hierzu erheblich bei.

NÜRNBERG Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren - wie zum Beispiel möglicherweise mit Schadstoffen belastete Lebensmittel, Elektrogeräte ohne Prüfkennzeichen oder verdächtige Chemikalien - fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren für Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und vernichtet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. „Für Fälschungen gibt es garantiert keine Garantie, da die anonymen Hersteller für ihre Produkte natürlich keine Haftung und keine Verantwortung übernehmen. Manchmal sind die Waren durch Kinder- oder Sklavenarbeit hergestellt. Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, die ihren Preis wert sind und vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. Auch empfindliche Strafen können drohen. So hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg erst Ende Januar zwei Pakete aus Bulgarien sichergestellt, in denen größere Mengen von Plagiaten enthalten waren. Gegen beide Empfängerinnen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Darüber hinaus verlangt allein einer der 21 Markenrechtsinhaber 1.000 Euro Strafe von einer der Frauen.

Ausführliche Informationen finden sich acuh im Internet unter www.zoll.de.

Schwandorf