Alkohol- oder Drogeneinfluss
Kein Freischein für Faschingsnarren – die Polizei kündigt Kontrollen zur Faschingszeit an

21.02.2019 | Stand 21.07.2023, 19:57 Uhr
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Zahlreiche Faschingsbegeisterte stehen schon jetzt in den Startlöchern oder haben die fünfte Jahreszeit mit ihren wilden Karnevalstagen bereits eingeläutet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber auch, dass die ausgelassene Stimmung schnell vorbei sein kann, wenn sich verantwortungslose Narren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer ihres Fahrzeugs setzen.

OBERFRANKEN Nicht selten kommt es zu schweren Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten durch betrunkene Autofahrer. So ereigneten sich vergangenes Jahr an den Faschingstagen vom 2. bis 14. Februar 2018 in Oberfranken 16 Verkehrsunfälle, weil die Fahrer unter Alkoholeinfluss standen. Bei weiteren fünf Verkehrsunfällen hatten die Unfallfahrer Drogen im Blut. Außerdem zogen Polizeibeamte innerhalb dieses Zeitraums im gesamten Regierungsbezirk 44 betrunkene Autofahrer und gleichviele Fahrer unter Drogeneinfluss aus dem Verkehr. Aus diesem Grund setzt die Oberfränkische Polizei auch in der diesjährigen Faschingszeit besonders auf Alkohol- und Drogenkontrollen.

Weitreichende Konsequenzen für Alkoholsünder

Wenngleich die Faschingsnarren in der fünften Jahreszeit das Regiment übernehmen, erhalten alle Fahrer, die die Polizei mit übermäßig Alkohol und Drogen im Blut ertappt, ausnahmslos eine Anzeige. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei, drohen ihnen empfindliche Geldstrafen, die ein Monatseinkommen nicht selten übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch berufliche Konsequenzen hinzu. Bevor es zur Faschingsfeier geht, sollte man sich deshalb als verantwortungsvoller Verkehrsteilnehmer ohnehin rechtzeitig Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg machen.

Sicher fahren und Vorbild sein

Damit es nach den wilden Faschingstagen zwar möglicherweise ein verkatertes, aber hoffentlich kein böses Erwachen gibt, rät Ihnen Ihre Oberfränkische Polizei: Genießen Sie die fünfte Jahreszeit und feiern Sie nach Lust und Laune – aber nehmen Sie ohne Alkohol und Drogen am Straßenverkehr teil! Klären Sie bereits vor einem Konsum berauschender Mittel ab, wie Sie wieder sicher nach Hause kommen, ohne selbst fahren zu müssen. Greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Auch wenn eine Fahrt auf dem ersten Blick teuer erscheint, ist das allemal billiger als der Verlust des Führerscheins. Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht! Reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind.

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