Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz
Mit dem Einhandmesser in der Hosentasche zur Polizei marschiert

16.02.2019 | Stand 03.08.2023, 5:37 Uhr
−Foto: n/a

Einem Mitteilungsbedürfnis folgend sprach am Freitagabend, 15. Februar, ein 35-jähriger Mann auf der Wache der PI Marktredwitz vor. Dabei fiel dem Polizeibeamten auf, dass der Mann zugriffsbereit in der Hosentasche ein so genanntes Einhandmesser geklemmt hatte.

MARKTREDWITZ Weil das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse voraussetzt, das der Marktredwitzer nicht nachweisen konnte, wurde das Messer sichergestellt. Der Mann muss sich jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten.

Schwandorf