Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz
Mit Haftbefehl gesucht – 60-Jähriger zahlt Geldstrafe und handelt sich gleich weiteren Ärger ein

12.02.2019 | Stand 21.07.2023, 17:16 Uhr
−Foto: n/a

Einen Treffer landeten die Schleierfahnder der Grenzpolizei Selb, als sie am Montagnachmittag, 11. Februar, einen Zugreisenden bei Marktredwitz kontrollierten.

MARKTREDWITZ/LANDKREIS WUNSIEDEL Die Überprüfung des 60-jährigen Mannes ergab, dass dieser mit Haftbefehl gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Weiden legte ihm eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz zur Last. Durch die Zahlung der Geldstrafe in Höhe von knapp 1.000 Euro konnte er aber den Gang in das Gefängnis abwenden. Der aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach stammende Mann hatte aber noch mehr Probleme mit der Polizei. Bei der Durchsuchung konnten die Beamten in seiner Jackentasche zwei Rauchgeräte mit Marihuana-Resten sowie ein verbotenes Springmesser auffinden. Nachdem Anzeigen wegen Verstößen nach dem Waffen- und Betäubungsmittelgesetz aufgenommen waren, durfte er seine Reise fortsetzen – erleichtert um die Geldstrafe, das Springmesser und die BtM-Utensilien.

Schwandorf