Urteil
Innerhalb der Familie gemauschelt – Hauptzollamt Regensburg überführt Sozialbetrüger

01.02.2019 | Stand 01.08.2023, 17:46 Uhr
−Foto: n/a

Besonders kreativ zeigte sich ein Paar aus dem Raum Wunsiedel bei der Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Familie.

WUNSIEDEL Die 62-jährige Unternehmerin beschäftigte ihren Ehemann über einen Zeitraum von drei Jahren immer wieder nur für wenige Monate in ihrem Betrieb. Nach Feststellungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg mit Dienstort Hof bezog der Mann während der beschäftigungsfreien Zeit, obwohl er weiterhin im Unternehmen seiner Frau tätig war, Leistungen der Agentur für Arbeit. Die Schwarzarbeit wurde einem „Arbeitszeitkonto“ gutgeschrieben, der entsprechende Lohn während der offiziellen Beschäftigungszeiten ausbezahlt. Mit dieser Methode betrog der Mann die zuständige Agentur für Arbeit um über 21.000 Euro, die Frau machte sich wegen Beihilfe zum Betrug strafbar. Zudem entrichtete die Geschäftsfrau in mehreren Fällen die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt. Außerdem unterließ sie es, den gesetzlichen Mindestlohn immer fristgerecht zu zahlen.

Die Amtsgerichte Hof und Wunsiedel verurteilten den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Zusätzlich verhängte das Hauptzollamt Regensburg wegen der verspäteten Mindestlohnzahlungen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Neben den zu Unrecht bezogenen Leistungen muss das Paar auch für die Verfahrenskosten aufkommen.

Schwandorf