A9/SELBITZ Bei der Durchsuchung des Pkws wurden in einem Karton auf der Rücksitzbank ein verbotenes Vollmetall M 16 Softair-Sturmgewehr und ein Granatwerfer classic army/USA, Kaliber 40 mm, aufgefunden. Das Gewehr und der Granatwerfer wurden beschlagnahmt. Da das Führen beider Waffen verboten ist, erwartet die beiden Personen zumindest eine Anzeige nach dem Waffengesetz. Bei dem Granatwerfer wird noch geprüft, ob dieser unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, was eine noch wesentlich höhere Strafe nach sich ziehen würde.
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