Kontrollen den Zolls
Geldbündel, Luxuslimousine und gefährliche Gegenstände sichergestellt

11.01.2019 | Stand 31.07.2023, 20:22 Uhr
−Foto: n/a

Auch in der „staden Zeit“ ließen die Nürnberger Zöllner den Schmugglern keine Ruhe:

A3/HÖCHSTADT So mussten dei Zöllner Geldbündel, eine Luxuslimousine und gefährliche Gegenstände sicherstellen.

10. Dezember, A3 Würzburg-Nürnberg, Limbacher Leiten: Trotz Befragung durch die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege gab der Fahrer eines osteuropäischen Fahrzeugs, das auf der Autobahn A3 im Bereich Höchstädt kontrolliert wurde, an, keine größere Bargeldmenge dabei zu haben. Ergebnis einer gründlichen Kontrolle: umgerechnet 27.000 Euro Bargeld hatte der 30-Jährige dabei und nicht angezeigt. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt München mit Dienstsitz Nürnberg.

20. Dezember, A9 Berlin-München, Sperbes: Auf einem Anhänger wurde ein Mercedes Maybach transportiert. Den Beamten konnte für das aus Russland kommende Fahrzeug keinen Nachweis der Verzollung vorgelegt werden. Gegen den Fahrer des Transporters wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, da die Abgaben in Höhe von über 20.000 Euro nicht entrichtet werden konnten.

28. Dezember, A6 Amberg-Nürnberg, Sulzbach: Bei der Kontrolle eines deutschen PKW gab der Fahrer an, dass er Feuerwerkskörper in Tschechien gekauft habe. Über 13 Kilogramm Pyrotechnik fanden die Beamten daraufhin im Kofferraum des Fahrzeugs. Die notwendige Erlaubnis zur Beförderung von Pyrotechnik konnte der 38-jährige Fahrer nicht vorlegen, auch hatte das Feuerwerk nicht die erforderlichen Prüfkennzeichen. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz wurde eingeleitet.

Das neue Jahr ist noch jung und schon erfolgte der nächste Aufgriff: Am 7. Januar fanden die Nürnberger Zöllner in einem Pkw auf der A3 Regensburg-Nürnberg einen Elektro-schocker. Der Besitz solcher Gegenstände ohne entsprechende Zulassung ist nach dem Waffengesetz verboten. Gegen den 52-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Ver-dachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Elektroschocker wurde sichergestellt.

Schwandorf