Gastronomieunternehmer überführt
Mindestlohn umgangen, Sozialabgaben hinterzogen

12.12.2018 | Stand 03.08.2023, 22:13 Uhr
−Foto: n/a

In zwei Fällen gelang es den Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Dienstort Hof des Hauptzollamts Regensburg, Gastronomieunternehmer zu überführen, die ihre Angestellten nicht oder nur teilweise bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern gemeldet hatten.

HOF Im ersten Fall beschäftigte ein Hotelier aus dem Raum Hof, der zugleich noch einen Imbiss sowie eine Gasstätte betrieb, kaum offiziell Personal. Darüber hinaus bezahlte der Unternehmer seinen Mitarbeitern teilweise nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Da die Arbeitsaufzeichnungen der Arbeitnehmer nur sporadisch vorlagen, musste der Beschäftigungsumfang und die Höhe der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge durch die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Hof unter anderem anhand der Öffnungszeiten, der Übernachtungszahlen und der Einnahmen geschätzt werden. Das Amtsgericht Hof verurteile den Geschäftsmann zu einer Geldstrafe von 260 Tagessätzen und ordnete die Einziehung von Wertgegenständen zu Gunsten der Sozialversicherungen in Höhe von 20.000 Euro an. Zusätzlich verhängte das Hauptzollamt Regensburg wegen des Mindestlohnverstoßes ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Im zweiten Fall überließ eine Unternehmerin aus dem Raum Hof ihrem Lebensgefährten die Führung ihres Gastronomiebetriebs, obwohl diesem die Ausübung eines Gewerbes nicht erlaubt war. Dieser meldete die Beschäftigten nicht in vollem Umfang bei den Sozialversicherungsträgern an, der gesetzliche Mindestlohn wurde nicht bezahlt. Da die Firmeninhaberin ihren Freund nicht weiter kontrollierte, machte sie sich seine Handlungen zu eigen. Daher musste sie sich vor Gericht für hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 10.000 Euro verantworten. Das Amtsgericht Hof verurteilte die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Außerdem muss sie, wegen der Unterschreitung des Mindestlohns, ein Bußgeld in Höhe von 3.600 Euro tragen.

Schwandorf